Informationen und Leistungen

Allgemeine Informationen zum Verein

Der Krankenunterstützungsverein wurde am 4.März 1876 gegründet.

Am Dreikönigstag - 6. Januar - findet traditionell die jährliche Generalversammlung statt.

Alle 4 Jahre wird die Vorstandschaft neu gewählt.

Aufnahmealter: von 1-55 Jahre (individuell auch nach Anfrage)


Beitragshöhe

Jahresbeitrag:

8€/Person

Sterbegeld-Beitrag:

Je 2€/verstorbenes Mitglied

(Umlage Finanzierung durch alle Mitglieder)



Leistungen

Ab 1 Jahr nach Eintritt in den Verein werden folgende Leistungen ausbezahlt:

Sterbegeld:

Das Sterbegeld (2€xMitgliederzahl)

wird unbürokratisch an die Angehörigen ausbezahlt oder mit dem Bestatter abgerechnet. 

Auswärtige Mitglieder erhalten das Sterbegeld auf ihr Beitragskonto überwiesen, sobald eine Sterbeurkunde vorliegt.

Freiwillige Leistungen:

Bei einem Krankenhausaufenthalt werden an die Mitglieder 5€/Tag für

maximal 14 Tage/Jahr ausbezahlt.

Dies gilt nicht für Aufenthalte in Reha- oder Schmerzkliniken.

Das Krankenhaustagegeld ist nicht satzungsgemäß festgeschrieben.



Im Rahmen der Jahreshauptversammlung werden jedes Jahr Mitglieder für langjährige Mitgliedschaft geehrt (25, 40, 50 und 60 Jahre)

Dem verstorbenen Mitglied wird beim Trauergottesdienst die letzte Ehre erwiesen, nach Möglichkeit mit der Vereinsfahne.


„Wir wollen  teilhaben und Abschied nehmen, das gehört für eine Solidargemeinschaft wie den Krankenunterstützungsverein dazu!“ 

Elfriede Ertl in der Generalversammlung 2026